Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Beelen

Helfer in der Not

In der Gemeinde Beelen gibt es eine Freiwillige Feuerwehr (FFW Beelen), die aus einem Löschzug besteht. Dieser ist untergebracht im Feuerwehrgerätehaus, Gartenstraße 20, in Beelen. Am 31.12.2018 hatte die FFW Beelen 89 Mitglieder. Diese teilen sich wie folgt auf:

Einsatzabteilung 57 (davon 2 beurlaubt)
Ehrenabteilung 19
Jugendfeuerwehr 13
Leiter der Feuerwehr Ludger Käuper
Kom. stellv. Leiter Tobias Weber

Die Freiwillige Feuerwehr Beelen ist zuständig für das Gemeindegebiet mit einer Fläche von 31,35 km². Sie wurde am 16. Oktober 1881 auf Antrag des damaligen Amtmannes Mersmann gegründet und kann auf über 135 Jahre ihres Bestehens zurückblicken. Zudem ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinde und unverzichtbar. Unsere Feuerwehr bekämpft Brände, hilft bei Unfällen, Ölkatastrophen, Kellerüberflutungen, Sturmschäden, Hilfeleistungen jeglicher Art etc. und sie ist immer einsatzbereit. Für diese vielfältigen Aufgaben muss sie mit dem notwendigen technischen Geräten und Fahrzeugen ausgestattet sein. Auch die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden nimmt einen breiten Raum ein. Dies alles geschieht ehrenamtlich. Dafür gebührt unseren Feuerwehrleuten großer Respekt und Anerkennung. 

Organisatorisch ist die Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung und damit Teil der Kommunalverwaltung. Gemäß § 3 Abs.1 des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) heißt es so wörtlich: "Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen." Die FFW Beelen ist organisatorisch in die Gemeinde eingebunden und keine eigenständige Einrichtung. Die Mitglieder der Feuerwehr sind aber keine Mitarbeiter der Verwaltung, sondern ehrenamtlich tätig. Auch ist die Selbständigkeit der Feuerwehr grundsätzlich gewünscht. Dennoch erfüllen sie hoheitliche Aufgaben im Auftrag der Kommune. Dabei sind sie auch an gesetzliche Vorgaben gebunden und haben sogar ordnungsbehördliche Befugnisse.

Die Aufgabe und auch Pflicht der Verwaltung besteht darin, diejenigen zu unterstützen, die ehrenamtlich für die Sicherheit der Kommune mitarbeiten. Auch der Kommunalpolitik kommt eine wichtige Rolle zu, da der Rat wichtige Entscheidungen bzgl. der Brandschutzbedarfsplanung und der Finanzen trifft. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure ist daher unverzichtbar. Aus diesem Grunde finden regelmäßig Gespräche und Besprechungen statt, um die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen, damit die Sicherheit der Kommune gewährleistet bleibt. Die Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren führt der Landrat des Kreises.
Weiteres erfahren Sie auf der Homepage der Feuerwehr.