Wahlausschuss

Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss nimmt eine Vielzahl von Aufgaben insbesondere nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wahr. Er ist bei der Durchführung von Kommunalwahlen u.a. zuständig für die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen und stellt das Gesamtergebnis fest.
Ausschussmitglieder
Vorsitzender: Mestekemper, Rolf (BM)
Ströker, Claus
Lüffe, Franz-Josef
Große-Halbuer, Agnes
Vering, Michael
Strübbe, Robert
Sander, Bettina
Lorenz, Thomas
Amsbeck, Jens