Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan für die Gemeinde Beelen

Lärm ist in den Städten und Gemeinden und insbesondere in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU verfolgt das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Unter "Umgebungslärm" im Sinne der EU-Richtlinie versteht man „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“. Nicht unter die Regelung der Umgebungslärmrichtlinie fallen z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über Lärmkartierung (34. BImSchV). Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Lärmbelastung und Darstellung in Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Verminderung und Vorbeugung dieser unter Umständen gesundheitsschädlichen Belastungen. Gemäß § 47c BImSchG sind Lärmkarten zu erstellen, auf deren Grundlage die ggf. bestehenden Lärmbelastungen in den einzelnen Kommunen deutlich werden. In Nordrhein-Westfalen werden die Berechnungen sowie die daraus resultierenden Lärmkarten vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Straßenverkehr sind im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de veröffentlicht. Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, in ihren Grenzen einen Lärmaktionsplan nach EU-Richtlinie aufzustellen. Die Gemeinde Beelen hat auf Grundlage des von der Landesanstalt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zur Verfügung gestellten Datenmaterials zu den Verkehrslärmbelastungen in der Gemeinde Beelen einen Lärmaktionsplan im Sinne des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz aufgestellt. Der Bericht zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beelen kann hier eingesehen werden:

Bericht Lärmaktionsplanung