Vergebene Aufträge nach beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe

Nach § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) ist die Stadt Warendorf verpflichtet, über eine Zuschlagserteilung zu informieren, wenn

    bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und
    bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.

Nach § 30 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) ist die Stadt Warendorf verpflichtet, nach der Durchführung
    einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder
    einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Jahr 2022 Jahr 2023