Nach § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) ist die Stadt Warendorf verpflichtet, über eine Zuschlagserteilung zu informieren, wenn
bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und
bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.
Nach § 30 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) ist die Stadt Warendorf verpflichtet, nach der Durchführung
einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder
einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.